Posts tagged as:

Kaltakquise

Seminar: Kaltakquisition am Telefon am Dienstag, 21. September 2010

by Anthony-James Owen on 7. September 2010

Der Workshop “Kaltakquise am Telefon” ist unser beliebtestes öffentliches Seminar.

Teilnehmer berichten von 30%-80% mehr Erstterminen nach dem Seminar.

In diesem 1-Tagesseminar lernen Sie u.a. den Umgang mit den häufigsten Einwänden am Telefon wie “Wir haben schon einen Lieferanten” oder “kein Interesse” oder “Kein Geld” und acht weiteren Einwänden.

Aber auch, was Sie genau sagen müssen, damit Sie Ihre Chancen für einen Ersttermin erhöhen – egal was der Andere sagt. Außerdem entwickeln Sie Ihr individuelles Telefonskript, dass Sie auf Ihre Branche und Ihre Kunden anpassen. Lernen die Tricks wie Sie sich motivieren und wie Sie selbst eine Ablehnung und Unfreundlichkeit motiviert, weiterzumachen statt aufzugeben.

Wenn Sie mehr wissen wollen, dann klicken Sie bitte hier!

Das Anmeldeformular (PDF) können Sie hier herunterladen

Mit anderen teilen:
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Digg
  • FriendFeed
  • Google Bookmarks
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon

{ 0 comments }

Kaltakquise per Email?

by Anthony-James Owen on 16. März 2010

Wenn Sie eine Zeitlang in die Kaltakquise per Telefon investiert haben und es wieder so einer „dieser Tage“ ist, an denen man besser nicht aufgestanden wäre, dann haben wir alle mal diese Idee: „Ich spare mir die endlose Ablehnung bei der Kaltakquise am Telefon und verschicke einfach Emails!“

Auf den ersten Blick ein verlockender Gedanke: In Outlook eine Liste von Interessenten erstellt (oder gekauft) und voila – in nur 5 Minuten einige Tausend Kaltkontakte erreicht. Jetzt brauchen wir nur noch auf die Besucher auf der Website warten oder die Anfragen von potentiellen Kunden am Telefon entgegennehmen. Und keine Ablehnung mehr!

Leider bekommen Sie damit eine Handvoll Probleme:

Problem Nr. 1: Sie sind damit ein Spammer!

Auch wenn Sie es nicht glauben wollen, aber Sie reihen sich in die Emails ein von Anbietern, die Ihnen dubiose Produkte und Dienstleistungen anbieten. Auch wenn die Spam-Erkennung Ihre Email nicht in den Spam-Ordner der Empfänger verschiebt, ist Ihre unaufgeforderte Kaltakquise-Email trotzdem SPAM.

Problem Nr. 2: Sie erzeugen Ablehnung

Sie merken zwar nicht die Verärgerung des Empfängers, aber der eine oder andere Ihrer Empfänger wird sich über Ihre Email ärgern. Wenn Sie oft diese Art Emails versenden, werden Sie unsichtbar (weil diese dann eine Spamregel erstellen und Sie aus deren Postausgang automatisch verschwinden) oder die Adressaten finden Sie wegen der unerwünschten Emails nicht sehr sympathisch.

Problem Nr. 3: Es gibt keinen Dialog

Wenn Sie eine unaufgeforderte Email versenden, dann „reden“ nur Sie und hören nichts von dem, was der andere denkt. Im Gegensatz zum Kaltanruf per Telefon, wo Sie Fragen stellen können und von den Antworten lernen können, geht das bei einer Email nicht.

Problem Nr. 4: Es ist ungesetzlich

Und als ob die drei vorherigen Probleme nicht genug wären, ist das Zusenden von Emails ohne Erlaubnis des Interessenten auch noch ungesetzlich. Bei Firmenkunden bleibt Ihnen nur die Kaltakquise per echtem Brief (der Postlobby sei Dank), per Kaltanruf und über die üblichen Werbekanäle (Anzeigen, Website-Anfragen, Messen etc.). Email ist genau wie Fax ohne vorherige Zustimmung nicht erlaubt. Bei Privatkunden ist Ihnen selbst die Kaltakquise am Telefon verschlossen.

Und wie kann man nun Neukunden gewinnen?

Um Neukunden zu gewinnen, gibt es unzählige Möglichkeiten – hier eine kleine Auswahl:

Starten Sie Ihre Initiative für Neukunden heute, es braucht in  den meisten Fällen sowieso mehrere Monate, bis sich Ihre Anstrengungen auszahlen. Also können Sie beim Lernen auch gleich mit der Kundengewinnung beginnen.

Mit anderen teilen:
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Digg
  • FriendFeed
  • Google Bookmarks
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon

{ 2 comments }

Telefonanrufe mitschneiden – legal oder illegal?

by Anthony-James Owen on 16. September 2009

414803_R_by_Egon-Häbich_pixelio.de Gerade bekomme ich eine Email von einer Leserin unseres 7-Wochen-Kurses, die folgende, häufige Frage stellt:

Darf ich meine Gespräche am Telefon bei der Akquise aufzeichnen?”

Und hier (ohne Jurist zu sein) meine Antwort auf die Frage:

Telefonmitschnitt – Ja oder Nein?

… danke für Ihre Email und Ihre Frage.

Zur Frage der Telefonaufzeichnung: Ja, das ist eine vertrackte Situation (aus Sicht des Trainers), aber rechtlich eindeutig.

Bei eingehenden Gesprächen (siehe große Callcenter wie bei der Lufthansa, Telekom etc.) wird deswegen ja immer („…zu Trainingszwecken zeichnen wir das Gespräch möglicherweise auf …“) vorher eingespielt. Und Sie haben als Kunde dann die Möglichkeit zu widersprechen.

Faktisch ist ansonsten die Aufzeichnung eines Gesprächs nach §201 StGB untersagt

StGB § 201 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer unbefugt
1. das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger
aufnimmt oder
2. eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich
macht.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt
1. das nicht zu seiner Kenntnis bestimmte nichtöffentlich gesprochene Wort
eines anderen mit einem Abhörgerät abhört oder
2. das nach Absatz 1 Nr. 1 aufgenommene oder nach Absatz 2 Nr. 1 abgehörte
nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem
wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt.
Die Tat nach Satz 1 Nr. 2 ist nur strafbar, wenn die öffentliche Mitteilung geeignet ist, berechtigte Interessen eines anderen zu beeinträchtigen. Sie ist nicht rechtswidrig, wenn die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer als Amtsträger oder als für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter die Vertraulichkeit des Wortes verletzt (Absätze 1 und 2).
(4) Der Versuch ist strafbar.
(5) Die Tonträger und Abhörgeräte, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.

Ohne Anwalt zu sein, ist alles was ich dort lese eindeutig: Das Aufzeichnen an sich und die Frage ob ich diese Aufnahme ohne Wissen der Personen aufzeichne und dieses dann Dritten zugänglich mache, ist verboten und strafbar.

Ausnahmen: Es sei denn, ich bin Journalist oder Polizist und handele im Auftrag der öffentlichen Interessen (Aufdeckung von Skandalen, Strafverfolgung etc.). Faktisch ist es ansonsten ohne Zusage der Person untersagt und damit strafbar.

Also bleibt als einziger legaler Weg nur die Aufnahme der Sprecherseite (per Diktiergerät). Dann fehlt mir zwar die Kundenseite des Gesprächs, aber Sie können nicht belangt werden. Und Sie können nicht bei Akquisetelefonaten sagen “Bevor wir anfangen, wir zeichnen das mal auf …“. Wird nicht funktionieren.

Alles andere ist somit illegal – Sie können natürlich trotzdem eine (illegale) Aufnahme eines Gesprächs mit dem Kunden machen, sollte es aber zu einer Anzeige kommen (Selbstanzeige oder durch den Betroffenen oder den Staatsanwalt), dann wird man mit sehr hoher Sicherheit verurteilt. Nach dem Buchstaben des Gesetzes ist selbst das Mithören eines Gesprächs einer dritten Person „live“ während des Telefonats strafbar, wenn der Angerufene nicht informiert wird, dass noch eine weitere Partei zuhört. (Also auch bei Coachings!). Es sei denn, Sie können Zufälligkeit beweisen.

Natürlich gibt es in der Praxis viele Callcenter die ihre Mitarbeiter bei Kundengesprächen aufzeichnen (obwohl das strafbar und illegal ist) und viele Telefoncoaches hören täglich ohne Wissen des Angerufenen bei Telefonaten mit. Es wird getan, aber ist rechtlich nicht erlaubt.

Deswegen bleibt nur die Aufnahme mit einem Diktiergerät von meinem Gesprächsteil: Nach meiner Erfahrung nach ist es wirklich ausreichend, wenn derjenige, der anruft, sich in einem Telefonat nur selber hört, auch wenn die Kundenseite fehlt. Sie hören die Fehler trotzdem – auch ohne zu wissen, was der andere sagt.

In Seminaren und bei Telefoncoachings können Sie die Trainingstelefonate und die Telefonate (nach Ankündigung) zwischen den Teilnehmern und/oder Ihnen natürlich komplett aufzeichnen und dann nutzen, aber (aus Trainersicht „leider“) nicht die echten Gespräche.

Mit anderen teilen:
  • Facebook
  • Twitter
  • LinkedIn
  • del.icio.us
  • Digg
  • FriendFeed
  • Google Bookmarks
  • MisterWong.DE
  • StumbleUpon

{ 1 comment }